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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeines und Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Auftragsbestätigungen der ParkettSEM GmbH. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Offerten und Auftragserteilung

 

Die Angebote der ParkettSEM GmbH sind, wo nicht anders vereinbart, bis zur definitiven Auftragserteilung unverbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung dar, ausser, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Mündliche oder telefonische Absprachen, z.B. mit Mitarbeitenden, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt werden. Sobald der Auftrag schriftlich oder mündlich vereinbart ist, und der Kunde innerhalb von drei Tagen keine Einwände erhebt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und für beide Teile als rechtlich verbindlich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages.


Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmass von über 10% ergeben, so in-formieren wir den Kunden unverzüglich. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 10%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten werden in Rechnung gestellt. Zu marktüblichen Preisen und ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt werden zudem:

  • Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge des Kunden und

  • im Auftragsumfang nicht erfasste, jedoch erforderliche Vorbereitungsarbeiten zur Leistungserbringung (z.B. Nachölen oder Besprechungen).

Liefer- und Leistungszeit

 

Termine und Leistungszeit sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Parkett Sem GmbH durch Lieferanten und Hersteller. Kosten durch Verzögerungen, die vom Kunden verursacht werden (z.B. Stehzeiten für Fahrzeuge und Maschinen, Wartezeit für Arbeiter), gehen zu Lasten des Kunden.
Höhere Gewalt wie Pandemien, Betriebsstörung, Krieg oder behördliche Massnahmen sowie Kreditunwürdigkeit des Kunden berechtigen den Lieferer vom Vertrag ganz oder teilweise und ohne Schadensersatzleistungen zurückzutreten.

 

Vermietung von Geräten

 

Bei unentgeltlich oder entgeltlich zur Verfügung gestellten Geräten bleiben diese ausschliesslich im Eigentum der ParkettSEM GmbH. Der Kunde darf die Geräte nicht an Dritte übereignen. Der Kunde hat die Geräte nach Anleitung einzusetzen. Veränderungen an den Geräten dürfen nicht vorgenommen werden. Vom Kunden an Geräten verursachte Schäden werden dem Kunden verrechnet.

 

Gewährleistung

 

Die Gewährleistung erfolgt nach Massgabe der zu Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Bestimmungen (derzeit 2 Jahre), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefer- resp. Fertigstellungsdatum. Der Kunde muss offensichtliche Mängel sofort, jedoch spätestens innert 10 Tagen nach Feststellung schriftlich an die Parkett Sem GmbH melden. Werden unsere Wartungsanweisungen gemäss Pflegeanleitung nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

 

Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemässe Benutzung zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware (z.B. natürliche Einlagerungen wie Äste, Farbe, Form) lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. 

Gewährleistungsansprüche an die ParkettSEM GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 

 

Uns steht das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzvornahme zu. Der Kunde verzichtet darauf, bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln Preisminderungsansprüche geltend zu machen.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte und verlegte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ParkettSEM GmbH.

 

Zahlungsbedingungen


Es gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zahlungsbedingungen. Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Rechnungen innert 15 Tagen rein netto oder innert 7 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Parkett Sem GmbH Anzahlungsrechnungen stellen. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine schuldet der Kunde ab Fälligkeitsdatum
ohne Mahnung einen Zins vom 8% p.a. Allfällige Spesen und Rechtskosten der ParkettSEM GmbH zur Eintreibung der Forderung sind vom Kunden zu tragen.

Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche gegen uns aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Für Personen- oder Sachschäden, für die ParkettSEM GmbH haftet, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bis max. 5 Mio. pro  Schadenereignis.

Gerichtstand

Frauenfeld ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Es gilt Schweizer Recht.

Parkett, Vinyl und Laminat verlegen

Parkett schleifen und ölen oder versiegeln

Parkett auffrischen und nachölen

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